Am Montag, 29. Januar, tagte das FN-Rasseparlament für die Rasse Connemara. Die wichtigen Themen waren das Köralter der Connemara Hengste national und international sowie sich aus den Principles des Mutterstutbuchs ergebende Regelungen für den Eintrag in HB II. In die Cl. II werden in Irland nur Hengste auf Antrag des Besitzers eingetragen, die an einer Körveranstaltung teilgenehmen und den für Cl. I erforderlichen Notendurchschnitt nicht erreichen. Hengste ohne Vorstellung verbleiben in Cl. III, ihre Nachzucht kann nicht zur Eintragung vorgestellt werden. Das wäre das Pendant zu den in Deutschland ohne Körveranstaltung ins HB II eingetragenen Hengsten. Das Rasseparlament hat beschlossen, dass für die Connemara Pony Hengste eine Vorstellung zur Körung verpflichtend ist, das gilt auch für die Eintragung in das HB II. Das Mindestalter beträgt dazu in Deutschland 30 Monate bzw. 2,5 Lebensjahre, Probesprünge 2-jähriger Hengste werden künftig nicht mehr anerkannt. Diese Regelung soll im Frühjahr 2024 in die Zuchtbuchordnung der Connemara Ponys übernommen werden und findet ab 2025 Anwendung. Die Abstimmung über den Körzeitpunkt angepasst an die Principles des Mutterstutbuchs – Irland bzw. die ICCPS Mitgliedsstaaten akzeptieren nur 3-jährige und ältere zur Körung vorgestellte Hengste – scheiterte an den beiden großen südlich gelegenen Zuchtverbänden. Freiwillig wollen die Zuchtverbände nun den Connemara-Züchtern die Empfehlung auszusprechen, die Hengste frühestens dreijährig zur Körung vorzustellen, um international akzeptiert zu werden. Auch bei den Leistungsnachweisen als Alternative für die Leistungsprüfung hat es weitere Veränderungen im Punktesystem gegeben. Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen erhält nun der Champion der IG Schau 6 von 10 erforderlichen Punkten für die Leistungsprüfung, die 2 Punkte aus der Fohlenprämierung sollen künftig entfallen.